Gegenstand der unter Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffenen Vereinbarung ist die Nutzung des SUPERSCREENS Display-Netzwerks oder des Kundenportals zur Buchung und Planung von Werbekampagnen, die auf den SUPERSCREENS (Displays) in ausgewählten Einzelhandelsunternehmen ausgestrahlt werden. Es handelt sich um ein Angebot ausschließlich für B2B-Kunden, d.h. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Werbekunde (WK) ist jede natürliche oder juristische Person, die das SUPERSCREENS-Portal für Werbebuchungen nutzt. Verantwortlich für die SUPERSCREENS Werbeplattform ist die SUPERSCREENS GmbH (SSC).
Eine Vertragsbeziehung entsteht mit der Buchung einer Werbekampagne im SUPERSCREENS Kundenportal unter www.superscreens.de durch registrierte Kunden oder durch eine Partner-Agentur. Eine Registrierung im Kundenportal stellt noch keine Vertragsbeziehung dar. Im Rahmen der Registrierung bedarf es der Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmens, welches Vertragspartner wird, und bei einer Partner-Agentur der Angabe, ob diese im eigenen Namen oder im Namen eines Unternehmens handelt. Im letzteren Fall ist eine Bevollmächtigung nachzuweisen.
Soweit nicht anders vereinbart, beträgt der Basispreis 15,00 EUR pro Werbespot pro Display und Tag (16:10 Format). Tagesabschnitte à 4 Stunden kosten 5,00 EUR pro Display und Tag. Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Mindestbuchung: 4 Wochen bei ganztägiger Buchung und 1 Display. Diese 4 Wochen müssen unterbrechungslos sein und können in 4x1 oder 2x2 Wochen aufgeteilt sein. Bei Tagesabschnitten: mindestens 8 Wochen. Buchung beliebiger 4-Stunden-Zeitfenster ist möglich (nicht zwingend zusammenhängend).
Zahlung per Rechnung. Rechnungsstellung nach abgeschlossener Buchung. Zahlungsfrist: 7 Tage. Verzug tritt automatisch ein (§ 286 BGB). Verzugszinsen: 9 % über Basiszinssatz (§ 288 BGB). Mahngebühr: 5,00 € je Mahnung.
Primär werden Marken- und Produktwerbung von bereits gelisteten Produkten im Markt gezeigt, ergänzt durch lokale Angebote (z. B. Geschäfte, Cafés, Veranstaltungen). Unzulässige Inhalte:
Märkte können zusätzliche Inhalte ausschließen (gilt nur für künftige Kampagnen). SSC kann Anpassungen an den Content-Formaten vornehmen. Die Projektionstechnologie kann zu leichten Darstellungsabweichungen führen, die durch digitale Korrektur weitgehend behoben werden.
Jede Buchung ist unbefristet. Ordentliche Kündigung mit Frist von vier Wochen zum Monatsende. Befristete Kampagnen enden automatisch zum vereinbarten Termin.
Störungsbehebung wird innerhalb von 24 Stunden angestrebt. Bei Ausfällen >10 % der täglichen Betriebszeit erfolgt anteilige Erstattung. Keine Erstattung bei verspäteter oder nicht dokumentierter Meldung. SSC haftet nicht für Schäden außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
SSC haftet nicht für durch WK bereitgestellte Inhalte. Die rechtliche Verantwortung (z. B. Urheberrecht, DSGVO, Wettbewerbsrecht) liegt beim WK. SSC haftet nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf drei Monatsentgelte begrenzt. Keine Haftung bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien).
SSC verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung der Werbekampagnen. Wenn der WK selbst Daten verwendet, ist er für DSGVO-Konformität verantwortlich. Falls nötig, wird ein AV-Vertrag abgeschlossen.
Es gilt deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Köln, soweit gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Rest gültig. Unwirksame Klauseln sind wirtschaftlich sinnvoll auszulegen.