Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der SUPERSCREENS Werbeplattform

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand der unter Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffenen Vereinbarung ist die Nutzung des SUPERSCREENS Display-Netzwerks oder des Kundenportals zur Buchung und Planung von Werbekampagnen, die auf den SUPERSCREENS (Displays) in ausgewählten Einzelhandelsunternehmen ausgestrahlt werden. Es handelt sich um ein Angebot ausschließlich für B2B-Kunden, d.h. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Werbekunde (WK) ist jede natürliche oder juristische Person, die das SUPERSCREENS-Portal für Werbebuchungen nutzt. Verantwortlich für die SUPERSCREENS Werbeplattform ist die SUPERSCREENS GmbH (SSC).

§ 2 Vertragsschluss

Eine Vertragsbeziehung entsteht mit der Buchung einer Werbekampagne im SUPERSCREENS Kundenportal unter www.superscreens.de durch registrierte Kunden oder durch eine Partner-Agentur. Eine Registrierung im Kundenportal stellt noch keine Vertragsbeziehung dar. Im Rahmen der Registrierung bedarf es der Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmens, welches Vertragspartner wird, und bei einer Partner-Agentur der Angabe, ob diese im eigenen Namen oder im Namen eines Unternehmens handelt. Im letzteren Fall ist eine Bevollmächtigung nachzuweisen.

§ 3 Leistungen von SSC

§ 4 Verpflichtungen des WK

§ 5 Preise

Soweit nicht anders vereinbart, beträgt der Basispreis 15,00 EUR pro Werbespot pro Display und Tag (16:10 Format). Tagesabschnitte à 4 Stunden kosten 5,00 EUR pro Display und Tag. Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.

§ 6 Buchung

Mindestbuchung: 4 Wochen bei ganztägiger Buchung und 1 Display. Diese 4 Wochen müssen unterbrechungslos sein und können in 4x1 oder 2x2 Wochen aufgeteilt sein. Bei Tagesabschnitten: mindestens 8 Wochen. Buchung beliebiger 4-Stunden-Zeitfenster ist möglich (nicht zwingend zusammenhängend).

§ 7 Zahlungsmodalitäten

Zahlung per Rechnung. Rechnungsstellung nach abgeschlossener Buchung. Zahlungsfrist: 7 Tage. Verzug tritt automatisch ein (§ 286 BGB). Verzugszinsen: 9 % über Basiszinssatz (§ 288 BGB). Mahngebühr: 5,00 € je Mahnung.

§ 8 Zulässige Inhalte

Primär werden Marken- und Produktwerbung von bereits gelisteten Produkten im Markt gezeigt, ergänzt durch lokale Angebote (z. B. Geschäfte, Cafés, Veranstaltungen). Unzulässige Inhalte:

Märkte können zusätzliche Inhalte ausschließen (gilt nur für künftige Kampagnen). SSC kann Anpassungen an den Content-Formaten vornehmen. Die Projektionstechnologie kann zu leichten Darstellungsabweichungen führen, die durch digitale Korrektur weitgehend behoben werden.

§ 9 Kündigung

Jede Buchung ist unbefristet. Ordentliche Kündigung mit Frist von vier Wochen zum Monatsende. Befristete Kampagnen enden automatisch zum vereinbarten Termin.

§ 10 Störungen und Ausfälle

Störungsbehebung wird innerhalb von 24 Stunden angestrebt. Bei Ausfällen >10 % der täglichen Betriebszeit erfolgt anteilige Erstattung. Keine Erstattung bei verspäteter oder nicht dokumentierter Meldung. SSC haftet nicht für Schäden außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 11 Haftung

SSC haftet nicht für durch WK bereitgestellte Inhalte. Die rechtliche Verantwortung (z. B. Urheberrecht, DSGVO, Wettbewerbsrecht) liegt beim WK. SSC haftet nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf drei Monatsentgelte begrenzt. Keine Haftung bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien).

§ 12 Datenschutz

SSC verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung der Werbekampagnen. Wenn der WK selbst Daten verwendet, ist er für DSGVO-Konformität verantwortlich. Falls nötig, wird ein AV-Vertrag abgeschlossen.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Köln, soweit gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Rest gültig. Unwirksame Klauseln sind wirtschaftlich sinnvoll auszulegen.